Die Initiative von Weddinger Bürgerinnen und Bürgern für verantwortungsvollen und kreativen Umgang mit geschichtlichem Erbe im Afrikanischen Viertel - unabhängig, überparteilich, interkulturell.

Veröffentlichung der Umbenennung des Nachtigalplatzes im Amtsblatt

Die Stadträtin hat auf stetigen Druck der I.PAV hin endlich die Veröffentlichung des Beschlusses zur Umbenennung des Nachtigalplatzes veranlasst, die nun bis zum 15.03.2019 um Mitternacht per Brief oder per Fax an das Bezirksamt Mitte ermöglicht, Widerspruch gegen die Umbenennung zu erheben.

Das unten befindliche Widerspruchsmuster sollten Sie als Vorlage, nicht als Vordruck, nutzen, weil das die Widerspruchs-Vielfalt vergrößert.

 

Teilweise Veröffentlichung im Amtsblatt

Der Beschluss der BVV drei Straßen im Afrikanischen Viertel umzubenennen, ist bisher nur teilweise im Amtsblatt veröffentlicht worden. - Am 23.11.2018 erfolgte die Veröffentlichung der Umbenennung der Petersallee im Amtsblatt. Am 28.12.2018 erfolgte die Veröffentlichung der Umbenennung der Lüderitzstraße im Amtsblatt. Die Umbenennung des Nachtigalplatzes ist noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht. Die Veröffentlichung ist notwendig, um den Beschluss wirksam zu machen. Die I.PAV vermutet dahinter eine Verschleppungstaktik, um Sie als Bürgerinnen und Bürger in die Irre zu führen und Widersprüche vermeintlich ins Leere laufen zu lassen. Es geht also weiter mit Intransparenz nach der Methode Tricksen, Tarnen…

Wir laden die Anwohnenden und Gewerbetreibenden in der Petersallee ein, sich bei der in Begründung des Widerspruchs gegen den Bezirksamts-Beschluss zur Umbenennung daran zu erinnern, dass das eigene Rechtsamt des Bezirks die Umbenennung in einem vom Bezirksamt selbst beauftragten Gutachten vom 10.02.2017 als rechtlich bedenklich eingeordnet hat, da die seit über 30 Jahren nie in Frage gestellte Umwidmung des Gedenkens/der Würdigung aus dem Jahre 1986 - vom Kolonialisten Carl Peters auf den Stadtverordneten Hans Peters – eine nach dem Berliner Straßengesetz unzulässige und moralisch fragwürdige Herabwürdigung des NS-Gegners und Mitautoren der Berliner Verfassung Hans Peters darstellen würde.

 

Aktueller Hinweis:

Verwenden Sie für die Lüderitzstraße folgende Beschlussangaben:

Bezirksamtsbeschluss vom 30. Oktober 2018 / gemäß-BA-Vorlage 602/2018.

BA-Vorlage 602/2018

Umbenennung der Lüderitzstraße in Cornelius-Fredericks-Straße

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Widerspruch gegen die Straßenumbenennungen im Afrikanischen Viertel

Wollen Sie künftig in  der Maji-Maji-Allee wohnen...?!

 

Liebe NachbarInnen,

 

normalerweise zieht man um, wenn man eine neue Adresse möchte. Außer man wird von ideologisch getriebenen PolitikdarstellerInnen „regiert“:

 

Am 19.04.18 beschloss eine Mehrheit der Bezirksverordneten (Grüne, SPD, Die Linke) nach einem blamablen Verfahren der Namenssuche vier neue Straßen-Namen für das Afrikanische Viertel:

 

Statt in der Petersallee wohnen Sie dann künftig in der Maji-Maji-Allee oder der Anna-Mungunda-Allee; wegen der gleichzeitig beschlossenen namentlichen Teilung bekommen Sie höchstwahrscheinlich auch eine neue Hausnummer verpasst.

 

Die anderen Straßennamen sollen sich ändern wie folgt: Nachtigalplatz in Bellplatz und die Lüderitzstraße in Cornelius-Fredericks-Str.

 

Am 24.04.18 bestätigte das Bezirksamt mit der Mehrheit seiner grün-roten Mitglieder (Bezirksbürgermeister und Stadträtinnen) den BVV-Beschluss. Mit der Veröffentlichung im Amtsblatt wird die Umbenennung „amtlich“.

 

Vorgeblich sollte mit der Namensänderung Ihre Sicht auf den Kolonialismus verändert werden. Die rot-rot-grüne Beschluss-Mehrheit nimmt also an, dass Ihre Weltsicht und Informationsstand vor allem durch Straßennamen bestimmt sind.

 

Ist ja klar: Wenn man einmal die ganze Bismarckstraße entlang gefahren ist, wird man überzeugt sein, dass unbedingt ein „Gesetz gegen die gefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie“ notwendig ist. Und wenn man die Transvaalstraße entlang spaziert, wünscht man sich die Apartheid in Südafrika zurück; immerhin: die seit 1986 nach dem NS-Gegner Hans-Peters benannte Petersallee würde die Anwohnenden gegen Nationalsozialismus immunisieren...

 

Wir nehmen einfach mal an, dass Sie schlauer sind als Ihre grün-rote bezirkliche Obrigkeit annimmt, und dass Sie keine Umbenennung Ihrer Straße brauchen, um nicht schlimmen kolonialen Sichtweisen des 19. Jahrhunderts zu verfallen.

 

Sollten Sie sich also Ihre Meinungen nicht per Straßennamen bilden lassen wollen und auch keinen Bedarf haben, durch Veränderung Ihrer Anschrift zum Ziel ideologischer Umerziehung zu werden, können Sie sich aber immer noch gegen Ihre „Adressenänderung von oben“ wehren (siehe unten).

 

Und auch wenn Sie das Unwohlsein mit manchen Straßennamen verstehen - wie auch wir - oder gar teilen, gibt es Kompromissmöglichkeiten: So hat die I.PAV bereits 2015 vorgeschlagen, die Lüderitzstraße und den Nachtigalplatz namensneutral im Gedenken umzuwidmen. Die Lüderitzstraße würde die auf die gleichnamige Hafenstadt Lüderitz in Namibia hinweisen (wie jetzt schon die Otawistraße auf die gleichnamige namibische Stadt) ehren und der Nachtigalplatz würde den Theologen und Sagensammler Johann Nachtigal ehren, der für die Brüder Grimm Vorbild war. Unser Vorschlag lehnt sich an die 1986 bereits erfolgte Umwidmung der Petersallee an, die seither Prof. Dr. Hans Peters ehrt, einen NS-Gegner aus dem Kreisauer Kreis und Mitverfasser der demokratischen Berliner Verfassung.

 

Allen Einwohnern und Gewerbetreibenden mit starker Allergie gegen „Schaufenster-Umbenennungen“ auf ihre Kosten der drei betroffenen Straßen stellen wir ein Beispiel für einen Widerspruch zur Verfügung, das – nach eigenen Präferenzen ergänzt – verwendet werden kann. In Frage kommen als Begründung:

 

- Kosten für eigene Adressänderung,

 

- Verschwendung von Steuermitteln für sinnfreie und wirkungslose Symbolpolitik,

 

- negative Imagewirkung für den Bezirk wegen der oberflächlichen Namensauswahl,

 

- weil es andere Möglichkeiten gibt, um afrikanische Persönlichkeiten im Afrikanischen Viertel oder Bezirk zu ehren...

 

- der Aufwand eine unbillige Härte für mich darstellt....

 

Sie können den Widerspruch zunächst auch ohne Begründung lassen und durch den Hinweis „Eine Begründung folgt mit separatem Schreiben.“ ersetzen.

 

Die einmonatige Widerspruchsfrist läuft erst ab der Veröffentlichung des Bezirksamtsbeschlusses im Amtsblatt. Das ist bisher noch nicht geschehen, sodass die Frist noch nicht läuft. Sie können den Widerspruch dennoch jetzt schon einlegen. Der Widerspruch ist aber Voraussetzung, um später ggfs. Klage erheben zu können. Sie sind jedoch nicht verpflichtet, dies nach dem Widerspruch zu tun. Das bleibt dann Ihnen überlassen. Sollten Sie Rückfragen haben, schicken Sie gerne eine Mail - unter Angabe Ihrer Meldeadresse - an: info@pro-afrikanisches-viertel.de

 

Viele Grüße und natürlich: Viel Erfolg!

 

Ihre I.PAV

 

 

 

Bitte informieren Sie uns über Ihren Widerspruch, indem Sie uns schreiben an:

 

info@pro-afrikanisches-viertel.de oder an: Initiative Pro Afrikanisches Viertel, c/o J. Ganz, Kameruner Str. 22, 13351 Berlin.

 

Bitte geben Sie dabei folgende Informationen mit an:

 

Mein Name/Meine Meldeanschrift:

 

Meine E-Mail-Adresse (falls vorhanden):

 

Die Begründung meines Widerspruchs lautet:

Datum des Widerspruchs:(TT.MM.2018) 

Das Muster als PDF-Datei finden Sie hier.

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