Gesetzeslage zur Straßenbenennung in Berlin
Das Berliner Straßengesetz regelt unter § 5 wann und wie die Benennung von Straßen erfolgt. Hier finden sie das Berliner Straßengesetz.
In den Ausführungsvorschriften zum Berliner Straßengesetz finden sich nähere Erklärungen dazu, wann und wie eine Straße benannt bzw. in welchen Fällen es möglich ist. Infos finden Sie hier.
Das Gesetz regelt eindeutig auch die für die Umbenennung einzelner Straßen erforderlichen Voraussetzungen und Regularien, mit denen unsere Vorschläge im Unterschied zu anderen im Einklang stehen. Wir möchten vermeiden, dass Konsens- oder Kompromiss-Vorschläge im bezirklichen Beratungs- und Entscheidungsprozess durch rechtliche Mängel diskreditiert und/oder unrealisierbar werden bzw. keine Zeit und Kraft auf Vorschläge verwenden, die von vornherein rechtlich angreifbar sind.